Jugendliche müssen ausdrücklich widersprechen / Adressen werden für Infopost genutzt
Münster. Die Meldebehörden sind verpflichtet, der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden. Wer kein Werbe- und Informationsmaterial der Bundeswehr erhalten möchte, muss der Datenübermittlung widersprechen. Darauf weist das Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster hin.