DGB: Mindestlohn muss zügig auf 14 Euro steigen

Münster. „Der Mindestlohn muss zügig auf 14 Euro steigen“, so der DGB-Stadtverbandsvorstand Carsten Peters zur aktuellen Diskussion: „Wir halten weiter fest an unserem Ziel eines existenzsichernden Mindestlohns, der gemäß der europäischen Mindestlohn-Richtlinie bei 60 Prozent des mittleren Einkommens von Vollzeitbeschäftigten liegen muss. Neue Kriterien legt auch die bis November 2024 in nationales Recht umzusetzende EU-Richtlinie fest. Auch diese muss die Mindestlohnkommission berücksichtigen: Wir wollen mit dem gesetzlichen Mindestlohn Armut trotz Erwerbstätigkeit bekämpfen, Kaufkraft unter Berücksichtigung der Inflation erhalten und allen Beschäftigten gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.“

Carsten Peters. Fotos: Lothar Hill. +

Carsten Peters ergänzt: „Der Mindestlohn darf dabei immer nur die unterste Haltelinie sein, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf. Mit dem Mindestlohn steigen somit auch die weiteren Löhne und Gehälter, das Ziel ist mehr Geld für die Beschäftigten in den unteren Lhngruppen. Wir wollen zuallererst gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Deshalb sollte die Bundesregierung endlich die Tarifbindung stärken und unter anderem das lange angekündigte Bundestariftreuegesetz auf den Weg bringen. Dieses Gesetz muss dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge ausschließlich an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge anwenden.“
Beim Mindestlohn gebe es laut DGB immer noch millionenfach Betrügereien auf Arbeitgeberseite. „Das Potential an kriminellen Arbeitgebern ist enorm. Deshalb müssen die Kontrollen – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber – verstärkt werden. Notwendig sind mehr verdachtsunabhängige Stichproben durch die zuständige Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Ebenso sollten die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bei der FKS melden. Dafür braucht die beim Zoll angesiedelte Behörde aber deutlich mehr Personal. Der geplante Stellenaufwuchs muss schnell realisiert werden.“

Hintergrund:
Die von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: der Vorsitzenden der Kommission und je drei VertreterInnen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2023 hatten die Arbeitgeber in der Kommission zusammen mit der Vorsitzenden gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreterinnen durchgesetzt, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Demnach steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1.01.2024 um nur 41 Cent auf 12,41 Euro und in einem zweiten Schritt zum 1.01.2025 auf lediglich 12,82 Euro. Schon heute ist klar, dass diese beiden Erhöhungsschritte in keinem Fall zu einem existenzsichernden Mindestlohn führen. Die Mindestlohnkommission wird Mitte 2025 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.01.2026 aussprechen.

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