GEW: „Schluss mit Hire and Fire – Gesetzentwurf grundlegend überarbeiten!“

Bildungsgewerkschaft zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Münster. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert eine grundlegende Überarbeitung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Aktuell ist ein Regierungsentwurf für eine Reform des WissZeitVG in der Debatte.

„Es ist gut, dass fast zwei Jahre nach Vorlage der Gesetzesevaluation endlich die parlamentarischen Beratungen zur WissZeitVG-Reform starten können. Der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf entspricht aber eins zu eins dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Juni 2023 vorgelegten Referentenentwurf, den nicht nur die GEW, sondern auch SPD und Grüne kritisiert hatten. Schluss mit Hire and Fire in der Wissenschaft – das Parlament muss den Gesetzentwurf so überarbeiten, dass das reformierte WissZeitVG Dauerstellen für Daueraufgaben, verbindliche Mindestvertragslaufzeiten für Zeitverträge und berechenbare Karrierewege in Hochschule und Forschung sorgt“, so der GEW-Stadtverbandsvorsitzende Ulrich Thoden.

v.l.: Ulrich Thoden und Carsten Peters.

GEW-Geschäftsführer Carsten Peters benannt vier Kernpunkte, die für die Bildungsgewerkschaft eine besondere Bedeutung bei der Gesetzesreform haben: „Erstens müssen im WissZeitVG für Promovierende Mindestvertragslaufzeiten festgeschrieben werden, die den tatsächlichen Promotionszeiten entsprechen. Das sind in der Regel sechs Jahre, mindestens aber vier. Zweitens müssen promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Anspruch auf entweder eine unbefristete Beschäftigung oder eine verbindliche Zusage zur Entfristung erhalten, wenn sie festgelegte Kriterien erfüllen. Drittens brauchen Forschende und Lehrende, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder selbst behindert oder chronisch krank sind, einen verbindlichen Nachteilsausgleich in Form eines Anspruchs auf Vertragsverlängerung. Und viertens muss endlich die Tarifsperre, die Gewerkschaften und Arbeitgebern verbietet, vom Gesetz abweichende Befristungsregelungen auszuhandeln, aus dem Gesetz gestrichen werden.“

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